Unsere Leitlinien

  1. Die LEVACO Chemicals GmbH ist ein fortschrittliches, dynamisches und zukunftsorientiertes Unternehmen. Wir haben definierte Ziele, die allen Mitarbeitern bekannt sind. Leistungen und Verbesserungen werden gemessen und bewertet.
  2. Unsere Mitarbeiter sind die Quelle für Wertschöpfung und Kreativität in unserem Unternehmen. Wir fördern deren Engagement für kontinuierliche Verbesserungen. Wir motivieren zur Weiterbildung und stärken durch Information und Schulung das Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Qualität.
  3. Wir achten gesellschaftliche Normen und Werte, die sich in unseren Ethikleitlinien widerspiegeln. Diese sind der Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur.
  4. Wir handeln nach dem Prinzip von Responsible Care®. Täglich setzen wir die Ziele des verantwortlichen Handelns in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit in die Praxis um.
  5. Wir liefern konstant hohe Qualität bei unseren Produkten und Dienstleistungen. Dies verstehen wir ganzheitlich als Unternehmensqualität. Dabei berücksichtigen wir das Interesse von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Eignern sowie Nachbarn und Gesellschaft.
  6. Wir sind ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Unser Ziel ist die bestmögliche Zufriedenheit unserer Geschäftspartner.



Unser Verhaltenskodex

Die nachfolgenden Unternehmensleitsätze beschreiben das gewünschte ethisch korrekte Verhalten bei allen geschäftlichen Anlässen im Einklang mit geltendem Recht und relevanten internen Richtlinien. Alle LEVACO-Mitarbeiter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Unternehmensleitsätze.

LEVACO verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, sie entsprechend fortzubilden und zu unterstützen und sie so in die Lage zu versetzen, diese Leitlinien einzuhalten.

Definition: Bestechung stellt eine Form von Korruption dar und kann gegenüber Entscheidungsträgern in Behörden oder der Privatwirtschaft begangen werden. Bestechung zielt auf die Herbeiführung einer unrechtmäßigen (Amts-)Handlung ab (z. B. auf die Erteilung einer Genehmigung auf die kein Anspruch besteht).

Standpunkt LEVACO: LEVACO lehnt jede Art von Bestechung ab! Bestechung untergräbt das Ansehen und die Unternehmensintegrität von LEVACO Chemicals GmbH. Sie stellt eine Straftat dar und könnte ggf. zu einem Schadensersatzprozess gegen den LEVACO-Mitarbeiter oder das entsprechende Unternehmen führen.

Zahlungen von LEVACO an behördliche Vertreter: Es dürfen weder direkt noch indirekt über Dritte Geld- oder Sachwerte an Personen übergeben werden, die ein öffentliches Amt bekleiden oder über politischen Einfluss verfügen! Dasselbe gilt auch für Einrichtungen, an denen diese Personen bekanntermaßen ein starkes Interesse haben. Ausnahme bilden nur Situationen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen stehen. Dieses Verbot trifft in gleichem Umfang auf den Einsatz privater Geld- oder Sachmittel zu und auch auf jegliche Beteiligung an direkten oder indirekten Zahlungen, die zum Beispiel, aber nicht nur, durch Berater, Gutachter, Lieferanten oder andere Dritte getätigt werden.

Definition: Erlangung eines Vorteils insbesondere von behördlichen Vertretern durch die Herbeiführung einer rechtmäßigen (Amts-) Handlung (z.B. Beschleunigung eines Genehmigungsverfahrens). Aus der Gewährung des Vorteils darf der gewährenden Person kein im Widerspruch zu geltenden Gesetzen stehender Vorteil erwachsen.

Standpunkt LEVACO Chemicals GmbH: Die Gewährung eines Vorteils an eine Person, die ein öffentliches Amt bekleidet, ist nur in wenigen Ausnahmen und engen Grenzen möglich: der Vorteil ist im Rahmen der geltenden nationalen Gesetze nicht verboten; er ist angemessen und richtet sich nach den üblichen örtlichen Gepflogenheiten; er wird korrekt verbucht und die Zahlung erfolgte in dem Land, in dem die Leistungen erbracht werden.

Einschätzung nationaler Gesetze: Einige nationale Gesetze verbieten strikt die Vergabe und die Annahme von Vorteilen an bzw. durch Personen, die öffentliche Ämter bekleiden.

Andererseits ist es in manchen Regionen der Welt üblich, sich erkenntlich zu zeigen und bestimmte Leistungen mit einem Trinkgeld zu honorieren. Während die Zahlung von Bestechungsgeldern verboten ist, können solche Zahlungen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass sie in bescheidenem und angemessenem Umfang erfolgen.

Grundsätze: LEVACO Chemicals GmbH strebt langfristige partnerschaftliche Beziehungen zu seinen Geschäftspartnern an. Für alle Geschäftsvorgänge von LEVACO Chemicals GmbH, an denen Dritte beteiligt sind, gelten daher die Grundsätze von Qualität, Leistung, Angemessenheit und wettbewerbsüblichen Preisen.

Weder LEVACO Chemicals GmbH noch ein Vertreter dürfen Geschäftspartnern oder ihren Vertretern direkt oder indirekt irgendeine Form gesetzeswidriger Preisnachlässe oder andere unzulässige Zahlungen, Geschenke oder Gefälligkeiten anbieten oder gewähren oder solche von diesen erbitten.

Umgang mit Kunden und Lieferanten: Gegenüber unseren Kunden und Lieferanten gelten folgende besondere Grundsätze:

  • Die Gewährung von Geschenken ist ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze und geschäftlichen Gepflogenheiten gestattet. Sie dürfen den Empfänger nicht in eine missliche Situation bringen, indem er beispielsweise gegen Compliance-Richtlinien seines eigenen Hauses verstößt. Hilfreich könnte dabei stets die Frage sein: "Wie würde der Vorgesetzte des Empfängers oder ein Wettbewerber reagieren, wenn er von der Zuwendung Kenntnis erlangt?" Werbegeschenke von DS sind von dieser Regelung selbstverständlich nicht berührt.
  • Die Bewirtung von Kunden oder Lieferanten hat in Übereinstimmung mit den üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten zu erfolgen und nur dann, wenn sie nicht im Widerspruch zu den hier aufgeführten Regelungen steht. Der Ort, die Art der Bewirtung und der aufgewendete Betrag müssen sinnvoll und angemessen sein und gemäß den LEVACO-Vorgaben für Spesenabrechnungen dokumentiert werden.

Mitarbeiter dürfen keine Geschenke, Einladungen oder andere persönliche Vorteile, gleich welcher Art, von Dritten, die aktuell oder potenziell in Verbindung mit LEVACO Chemicals GmbH stehen, erbitten.
Geschenke: Mitarbeiter dürfen Geschenke annehmen, wenn sie diese nicht erbeten haben und die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:

  • Die nicht erbetenen Geschenke werden im Rahmen der üblichen Höflichkeitsregeln übergeben und sind Bestandteil der gängigen Geschäftspraktiken.
  • Der Wert des Geschenks lässt keine Erwartungen in Bezug auf irgendeine Verpflichtung des Empfängers aufkommen.

Bewirtungen: Mitarbeiter dürfen unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen Bewirtungseinladungen annehmen:

  • Die Bewirtungseinladungen erfolgen unregelmäßig und im Rahmen der üblichen Geschäftsabläufe.
  • Die Aufwendungen sind in angemessener Höhe und die Veranstaltung findet in einem Umfeld statt, das im Hinblick auf die LEVACO-Mitarbeiter und den geschäftlichen Anlass sinnvoll und angemessen ist.

Zu meiden sind Situationen, die zu einem Konflikt zwischen dem persönlichen Interesse und den Interessen von LEVACO Chemicals GmbH führen können!
Ein besonderer Interessenskonflikt besteht, wenn ein LEVACO-Mitarbeiter seine Position für eine persönliche Vorteilserlangung ausnutzt oder wenn die privaten Interessen des Mitarbeiters im Widerspruch zu denen von LEVACO Chemicals GmbH stehen und zu Loyalitätskonflikten führen.

Kommt es zu einem Interessenskonflikt zwischen den Privatinteressen und den Interessen von LEVACO Chemicals GmbH, so hat der betroffene Mitarbeiter unverzüglich seinen Vorgesetzten zu informieren, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann.

LEVACO Chemicals GmbH-eigene sowie fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (darunter fallen insbesondere: 

Rezepturen, Formeln etc., also alle Umstände, die nicht offenkundig sind) dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich gemacht werden. Ebenso sind LEVACO-eigene oder fremde gewerbliche Schutzrechte (darunter fallen insbesondere: Patente und Marken) zu respektieren.

Zum Thema Datenschutz wird auf die entsprechende LEVACO-Chemicals GmbH-Richtlinie und die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verwiesen.

Wenn Berater, Gutachter, Fachleute oder andere Personen LEVACO Chemicals GmbH ihre Dienste anbieten, sind generell folgende Grundsätze zu beachten:

  • Jede Vereinbarung muss sich im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze bewegen.
  • In allen Vereinbarungen müssen die entsprechenden Rollen und Verantwortungsbereiche und insbesondere die Honorargrundlage eindeutig festgelegt werden.
  • Die Höhe des Honorars muss im Rahmen der üblichen Honorare für derartige Tätigkeiten liegen.
  • Zahlungen an unternehmensexterne Personen müssen in dem Land erfolgen, in dem die vereinbarten Leistungen erbracht werden, es sei denn, dies ist aus wichtigen Gründen nicht möglich.
  • Vereinbarungen (Aufträge, Verträge etc.) sind durch mindestens zwei vertretungsberechtigte Personen von LEVACO Chemicals GmbH zu unterzeichnen (4-Augen-Prinzip).
  • Alle Vereinbarungen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch aktuell und den Aktivitäten angemessen sind.

LEVACO Chemicals GmbH bekennt sich zum fairen Wettbewerb; rechtswidrige Absprachen und Vereinbarungen, gleich welcher Art, werden nicht toleriert.

LEVACO Chemicals GmbH respektiert alle nationalen und internationalen Zollgesetzte sowie Außenhandels-, Antiterror- und Embargobestimmungen.

LEVACO Chemicals GmbH ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst und agiert unter dieser Prämisse.

LEVACO verpflichtet sich schriftlich zur Produktion von Halal Produkten. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Anforderungen wurden festgelegt. Die Umsetzung und Aufrechterhaltung werden durch die HALAL CONTROL (als externe Zertifizierungsstelle) garantiert.

HAS Anforderungen im Produktionsprozess:

  • Der Freigabeprozess von neuen Rohstoffen muss sicherstellen, dass alle Materialien, die bei zertifizierten Produkten eingesetzt werden, von HALAL CONTROL geprüft und freigegeben wurden.
  • Sicherstellen, dass alle Materialen, welche in der Produktformulierung / Produktrezeptur genannt sind, von HALAL CONTROL genehmigt wurden.
  • Das Einkaufsverfahren muss sicherstellen, dass jedes gekaufte Material, welches für zertifizierte Produkte genutzt wird, von HALAL CONTROL genehmigt wurde.
  • Produkte enthalten Fertigprodukte und Zwischenprodukte.
  • Der Name des Produktes darf keine Anspielung auf eine islamrechtlich unangemessene Praktik oder ein Haram-Produkt sein.
  • Das sensorische Profil der Geschmacksrichtung darf kein Haram Material imitieren.
  • Halal Produkte müssen als solche gekennzeichnet sein, um sich von nicht Halal Produkten zu unterscheiden.
  • Das Unternehmen muss schriftliche Verfahren zur Beschreibung von kritischen Aktivitäten besitzen.

Produkte, die HAS-Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht an Kunden/Verbraucher verkauft werden, die Halal-Produkte anfordern. Produkte, die nicht die Kriterien erfüllen und bereits verkauft wurden, müssen zurückgerufen werden. Aufzeichnungen für die Handhabung von nicht Halal-konformen Produkten und Produktionen müssen erstellt und gepflegt werden. LEVACO besitzt ein schriftliches Verfahren zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von zertifizierten Produkten.

Im Rahmen des internen Audits werden sämtliche Aspekte/Kriterien des HAS und deren Umsetzung auditiert. Entsprechende Korrekturmaßnahmen müssen innerhalb einer Frist korrigiert werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die entsprechenden Ursachenanalysen durchgeführt werden, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Nach der Durchführung des internen Audits, wird der Auditbericht bei HALAL CONTROL vorgelegt.

Die jüdischen Speisegesetze (Kaschrut) sind traditionelle religionsgesetzliche Vorschriften für die Zubereitung und den Genuss von Speisen und Getränken, basierend auf den Speisegeboten der Tora. Nach diesen Vorschriften werden Lebensmittel in solche eingeteilt, die für den Verzehr erlaubt („koscher“) und Lebensmittel, die für den Verzehr nicht erlaubt („nicht-koscher“ oder „treife“) sind.

LEVACO stellt einige koschere Produkte her und übernimmt mit der entsprechenden Zertifizierung Verantwortung gegenüber der Kaschrut.

LEVACO hat dabei als Antragsteller eines Koscher Zertifikats eine Dokumentation vorzulegen, die folgende Punkte absolut vollständig und detailliert beinhalten muss:

  • Alle Inhaltsstoffe des Produktes, inklusive Konservierungsmittel, Trennmittel, Stabilisatoren und aller sonstiger Bestandteile.
  • Die Herkunft dieser Inhaltstoffe.
  • Jeden einzelnen Schritt im Herstellungsverfahren
  • Jedes Reinigungs- oder Schmiermittel, das auf der Ausrüstung (Maschinen, Anlagen, Hilfsmittel) benutzt wurde.
  • Andere Produkte die mit dieser Ausrüstung ebenfalls produziert werden bzw. früher mit dieser Ausrüstung produziert wurden.

Im Produktionsprozess werden alle Inhaltsstoffe der Produkte analysiert. Falls die Produkte nicht koschere Zutaten beinhalten, werden vergleichbare Alternativen eingesetzt. Ein Koscher Kontrolleur untersucht das Werk und die benötigten Anlagen. Wenn alle Schritte im Produktionsprozess den koscheren Vorschriften entsprechen, erhält LEVACO ein Zertifikat beglaubigt von einem Rabbiner. Im Falle, dass die benötigten Anlagen vorher mit nicht koscheren Produkten benutzt wurden, muss die Anlage koscher sterilisiert werden. Um eine konstant gute koschere Qualität der Produkte zu gewährleisten, wird das Unternehmen regelmäßig von einem Kontrolleur besucht.

Die LEVACO-Mitarbeiter sind das Fundament für den unternehmerischen Erfolg. Die Wertschätzung kommt in einem fairen, respektvollen und vertrauenswürdigen Umgang miteinander zum Ausdruck. Diskriminierung oder Belästigung werden nicht toleriert.

LEVACO Chemicals GmbH dokumentiert im Rahmen eines internen Kontrollsystems alle Geschäftsprozesse angemessen und stellt die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen durch angemessene Kontrollen sicher.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Verhalten der LEVACO Chemicals GmbH-Unternehmensintegrität entspricht, können ggf. folgende Fragen eine Orientierung bieten:

  • Kann ich mit gutem Gewissen meinem Vorgesetzten, meinen Kollegen, meiner Familie oder meinen Freunden von meinem Tun berichten?
  • Wäre es für LEVACO Chemicals GmbH oder mich selbst vertretbar, wenn meine Entscheidung veröffentlicht wird?
  • Passt meine Entscheidung zu LEVACO Chemicals GmbH?
  • Ist meine Entscheidung moralisch und rechtlich nicht zu beanstanden?

Können diese Fragen mit "Ja" beantwortet werden, sind Sie auf der sicheren Seite! Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten.

LEVACO Chemicals GmbH bietet seinen Mitarbeitern die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, sowie Beratung an, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.

Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln dieses Code of Conduct, der firmeninternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen des Code of Conduct unverzüglich ihrem jeweiligen Vorgesetzten mitzuteilen.

Diese Richtlinie gilt für alle LEVACO Chemicals GmbH-Mitarbeiter; sie tritt ab sofort in Kraft.

Leverkusen, den 31. Juli 2019
LEVACO Chemicals GmbH

Geschäftsleitung




Unser Hinweisgebersystem

gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSR) und dem RSPO Supply Chain Certification Standard (RSPO SCCS)

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien, unseren Prinzipen und Verhaltensgrundsätze gegenüber allen relevanten Stakeholdern hat für die LEVACO GmbH höchste Priorität. Denn unser Unternehmenserfolg basiert auf Integrität und Regelkonformität.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, potenzielles Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten, Partner oder Zulieferer aufzudecken, zu evaluieren und wenn nötig zu unterbinden. Allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten wird hiermit die Möglichkeit geschaffen, auf Verstöße hinzuweisen.

Ein unabhängiger und unparteiischer externen Whistleblowing Officer nimmt sich dazu allen vertraulichen Meldungen im Hinweisgebersystem an.

Weitere Informationen über den Whistleblowing-Prozess erhalten Sie hier.

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